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KI-Inhalte im Direktvertrieb: Britische DSA erneuert Appell, EU-Transparenzpflichten greifen

Die britische Direct Selling Association hat Ende September 2026 ihren Aufruf erneuert, anerkannte Branchenstandards breiter umzusetzen, und nennt die Lage "zunehmend dringlich". Parallel gelten in der EU seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act.

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Iparági hír — Tudás és felkészülés
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Branchenverband sieht "zunehmend dringlichen" Handlungsbedarf

Die britische Direct Selling Association (DSA) hat Ende September 2026 ihren Appell an die Branche erneuert, anerkannte Industriestandards flächendeckender anzuwenden. Die Situation bezeichnete der Verband dabei als "zunehmend dringlich".

Susannah Schofield OBE, Geschäftsführerin der britischen DSA, verwies darauf, dass sich die Art und Weise, wie Produkte entdeckt, vermarktet und gekauft werden, dramatisch verändert habe – während Unternehmen in immer größerem Umfang auf KI-gestützte Werkzeuge zurückgriffen.

Zu den Mitgliedern des Verbands zählen Direktvertriebsmarken wie Avon, Oriflame, Usborne und Neal's Yard Remedies Organics.

Weniger Aufsicht, mehr automatisierte Inhalte

Nach Daten des Chartered Trading Standards Institute sind die Ausgaben für den Verbraucherschutz (Trading Standards) im vergangenen Jahrzehnt um 50 Prozent gesunken, der Personalbestand ging um 30 bis 50 Prozent zurück.

Die DSA warnte zugleich, dass KI-Werkzeuge es unseriösen Akteuren erleichterten, glaubwürdig wirkende, rechtlich aber nicht zwingend konforme Produktbeschreibungen, gesundheitsbezogene Inhalte und Aussagen zu Verdienstmöglichkeiten zu erzeugen.

In einem jüngeren Fall wurde der Verband selbst tätig: Ein britischer Verbraucher hatte mehr als 15.000 Pfund in eine Geschäftsmöglichkeit investiert, die von einer Direktvertriebsorganisation aus Übersee angeboten wurde. Die Untersuchung führte zur Suspendierung der betroffenen Person und zu einer Vereinbarung mit dem Verbraucher.

Verbrauchern und angehenden Vertriebspartnern empfiehlt die britische DSA, bei der Auswahl eines Direktvertriebsunternehmens auf das Logo der Organisation zu achten.

EU: Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 AI Act

In der Europäischen Union sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act (Verordnung 2024/1689) seit dem 2. August 2026 wirksam. Anbieter von KI-Systemen müssen künstlich erzeugte oder veränderte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar und erkennbar kennzeichnen.

Betreiber (Deployer) müssen offenlegen, wenn es sich bei einem Inhalt um ein sogenanntes Deepfake handelt oder wenn Texte zu Themen von öffentlichem Interesse von KI erzeugt oder verändert wurden – es sei denn, es fand eine substanzielle menschliche redaktionelle Kontrolle statt.

Für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, gilt bei der Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 eine Übergangsfrist: Sie müssen bis zum 2. Dezember 2026 konform sein. Vor dem 2. August 2026 erstellte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden – ausgenommen sind KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, bei denen das Veröffentlichungsdatum maßgeblich ist.

Am 10. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Praxiskodex (Code of Practice) zur Transparenz KI-generierter Inhalte, den die Kommission und das KI-Gremium als angemessen ("adequate") eingestuft haben. Wegen der extraterritorialen Reichweite des AI Act betrifft die Regulierung auch Unternehmen außerhalb der EU, die Nutzer in der Union erreichen.

Schlagwörter:#Direktvertrieb#DSA#Künstliche Intelligenz#AI Act#Regulierung#Verbraucherschutz

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